Gemeinde Rechberghausen

Die Gemeinde Rechberghausen ist eine Behörde in Rechberghausen, die sich bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen.

Amtsgasse 4, 73098 Rechberghausen

Die Gemeinde Rechberghausen ist eine Behörde in Rechberghausen, die sich bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen. Die Website www.rechberghausen.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) grundsätzlich barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens das Konformitätslevel A der WCAG 2.1). Die Gemeinde arbeitet derzeit daran, den höchsten Konformitätslevel AAA zu erreichen. Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Die Gemeinde arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzubauen. Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. Die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung wurde am 10.02.2021 durchgeführt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung, welche am 10.02.2021 durch die Lenox uG durchgeführt wurde. Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der im folgenden genannten Punkte nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei. Sollten Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.rechberghausen.de auffallen oder Fragen zum Thema Barrierefreiheit bestehen, können sich Interessierte gerne an die Gemeinde Rechberghausen wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich auf der Website. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit können sich Nutzer auch an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte/den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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